AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend Vertragsabschluss zwischen dem anbieter, Tiffany Heinssen und Vertragsnehmer über Dienstleistungen im Bereich Personal TRaining

 

 

§1 Vertragsgegenstand

 

1.1 Gegenstand des Vertrags ist das Training, welches vom Trainer für den Kunden durchgeführt

wird, im Rahmen der vorangegangenen, vereinbarten Tranings- und Gesundheitsberatung.
1.2 
Thema des Trainings ist: Sport / Fitness / Gesundheit.

 

§2 Ort des Trainings

 Das Training findet im Studio, Saalgasse 4-6, 65183 Wiesbaden statt.

 

 

§3 Zeitlicher Rahmen

 

3.1 Der Gesamtumfang des Trainings wird individuell vereinbart und wird nach Stunden je Woche und Monaten definieret. Hierbei gelten die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Angaben.

3.2 Das Training beginnt erstmalig zu einem im Vertrag vereinbarten Datum.

3.3 Terminänderungen sind in der Regel spätestens in der vorhergehenden Sitzung abzusprechen. Ein zwischen Kunde und Trainer zuvor abgestimmter Termin ist vom Kunden spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Der Kunde ist für den Zugang der Absage verantwortlich. Einheiten, zu denen der Kunde ohne Absprache nicht erscheint, verfallen.

 

 

§4  Verantwortungsbereich des Trainers

 

4.1 Der Trainer verpflichtet sich, keine vertraulichen Daten und Informationen an außen stehende Dritte weiterzugeben. Weiterhin verpflichtet er sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Training zu verwenden.

4.2  Vertrauliche Informationen, die der Trainer schriftlich ausgehändigt bekommt oder persönlich aufzeichnet, müssen so verwahrt werden, dass kein unbefugter Dritter Zugriff darauf nehmen kann.

 

 

§5  Verantwortung des Kunden

 

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, den Trainer über seine Sporttauglichket vor dem Beginn der Trainingseinheit zu informieren.           

5.2  Der Kunde erkennt an, dass er während den Einheiten sowie zwischen den Einheiten in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.

5.3 Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Trainings von ihm durchgeführt werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

5.4  Der Kunde verpflichtet sich jegliche Änderung seiner Adresse und/oder Telefonnummer dem Trainer unverzüglich mitzuteilen.

 

 

§6  Honorar und Zahlungsweise

 

6.1 Das Honorar für das Training wird individuell nach gebuchtem Umfang an Stunden he Woche und Monat im geschlossenen Vertrag vereinbart. 
Dort wird auch die Zahlweise, ob: monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich die Beträge zu begleichen sind, vereinbart.

 

 

6.2 Das vereinbarte Honorar:

Der Betrag ist ohne Abzug zu Beginn der jeweils ausgewählten Zahlungsweise ohne Abzug auf folgendes Konto zu überweisen:            

Tiffany Heinssen

Commerzbank AG

IBAN: DE21 6708 0050 0180 9222 01

BIC:   DRESDEFF670                   

 

 

§7  Kündigung

 

7.1 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

7.2 Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen, es sei denn es besteht eine dauerhafte medzinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht, und muss ausschliesslich mit einem ärztlichem Attest nachgewiesen werden.

7.3 Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes und muss spätestens zum Ende des Vormonats erfolgen.

7.4 Der Vertrag verlängert sich bei nicht Eingang einer Kündigung automatisch um die jeweils gebuchte Laufzeit.

 

 

§8  Rückforderungen

 

8.1 Der Kunde kann aus diesem Vertrag nicht das Recht ableiten, bereits bezahlte Beträge zurückzufordern.

 

§9  Haftung und Hinweise

   

9.1 Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden sichert dem Kunden  aber zu, über eine Betriebshaftpflicht Versicherung zu verfügen.

9.2 Der Trainer haftet nicht für Schäden welche aufgrund der Selbstüberschätzung  bei dem Kunden zustande gekommen sind.

9.3 Der Kunde haftet jederzeit selbst für mitgebrachte Wertgegenstände. 

 

 

§10 Salvatorische Klausel

 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

§11 Erfüllungsort / Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren Wiesbaden / Hessen / Deutschland als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

     

 

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